Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz
Darf ich darüber berichten oder verletze ich Persönlichkeitsrechte? „Zitiere“ ich oder muss ich eine Lizenz erwerben? Das Urheber- und Persönlichkeitsrecht begleitet Filmschaffende von der Stoffentwicklung bis hin zur Auswertung des fertigen Films.
Angelehnt an die Seminar- und Webseminarreihen der vergangenen Jahre bietet der Filmverband Sachsen e.V. allen Interessierten erneut die Möglichkeit, sich allgemein über rechtliche Themen der Film- und Medienbranche zu informieren. Nachdem das Angebot im vergangenen Jahr auf sehr positive Resonanz stieß, bieten wir am 5. Mai 2022 um 17:30 Uhr erneut ein Webseminar mit Sven Hörnich an, welches insbesondere Themen und Fragestellungen behandelt, die bei der Veranstaltung im vergangenen Jahr von Teilnehmenden geäußert wurden.
Besprochen werden dabei folgende Punkte:
– Wichtige urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Grundbegriffe
– Einführung in lizenzrechtliche Fragestellungen
– Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen aus Juni 2021 im Bereich des sog. Bearbeitungsrechts
– auszugsweise sonstige Rechtsfragen, mit denen Produzent:innen und Filmeschaffende regelmäßig konfrontiert werden
Sven Hörnich ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz. Dem ein oder anderen ist er vielleicht noch als Organisator des Dresdner Filmbrunch bekannt, welcher monatlich von 2007-2010 im Thalia Kino in der Dresdner Neustadt stattfand. Er war bereits vor und während des Jurastudiums nebenbei als Musikmanager, -produzent sowie Videoregisseur tätig. Heute vertritt er neben anderen mittelständigen Unternehmen eine Vielzahl von On- und Offline Medienunternehmen wie auch IT-Firmen. Zugleich finden sich dank seiner Passion für die Medienbranche auch die ein oder anderen nationalen und internationalen Künstler:innen in seinem Mandantenstamm.
Das Webseminar ist für Mitglieder des Filmverband Sachsen und nicht-Mitglieder kostenlos. Zielstellung ist ein Gespräch der Teilnehmer, bei dem ggf. auch etwaige aktuelle Praxisprobleme gemeinsam herausgearbeitet werden können. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine individuelle Rechtsberatung damit jedoch nicht verbunden ist.